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Anträge der BLW Fraktion im Gesundheitsausschuss

 

Ärztliche Versorgung in Altenheimen

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 12.06.2007

Betreff: Ärztliche Versorgung in Altenheimen

Aufgrund eines Hinweises des VdK und von Rückfragen der BLW-Fraktion ist davon auszugehen, daß es in einigen, nicht allen Wiesbadener Altenheimen Schwierigkeiten mit der fachärztlichen Versorgung gibt.

Der Ausschuß möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten

  1. festzustellen, in welchem Umfang Engpässe bei der fachärztlichen Versorgung von Alten- und Pflegheimen bestehen;
  2. darzulegen, wie die Situation verbessert werden könnte.

Beschluss:

Ärztliche Versorgung in Altenheimen
Sitzung: 12.06.07
07-F-07-0025
Beschluss-Nr. 0028
Einstimmig


Neophyten

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 26.02.2008

Betreff: Neophyten

Einige der eingewanderten und eingeschleppten nicht heimischen Pflanzenarten, sog. „Neophyten“, stellen erhebliche Gesundheitsrisiken dar. Am bekanntesten ist wohl der Riesenbärenklau mit seinen Auswirkungen bei „direktem“ Kontakt. Derzeit breitet sich „invasiv“die Beifuß-Ambrosie aus, die als eines der stärksten Pollenallergene Mitteleuropas gilt. Die Pollen wirken wesentlich stärker als die von Gräsern und Bäumen und führen sehr häufig zu Asthma.

In Teilen der Schweiz wurde deshalb schon eine Melde- und Bekämpfungspflicht eingeführt. Seitens des Hess. Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz liegt hierzu schon ein entsprechender Flyer vor.

Der Gesundheitsausschuß möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die Bevölkerung über das Umweltamt ggf. durch Pressemitteilung zu den Gesundheitsgefahren zu informieren und Verhaltenshinweise zu geben.
  2. die Möglichkeit einer telefonischen Anlaufstelle im Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen und
  3. bei Massenvorkommen dieser Pflanze in Amtshilfe mit dem Grünflächenamt schnell und effizient eine Bekämpfungsmaßnahme durchzuführen, um einer unkontrollierten Ausbreitung möglichst vorzubeugen.
  4. eine gesonderte Information (Flyer des HeMinUmwelt), insbesondere an Kindergärten, Schulen, Sportstättenbetreiber und ähnliche Einrichtungen weiterzuleiten.

Beschluss:

Neophyten
Sitzung: 26.02.08 ausgefallen/ neu: 15.04.08
08-F-07-0004
Beschluss-Nr. 0020
Einstimmig


McPlus an den HSK

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 27.01.2009

Betreff: McPlus an den HSK

In der Öffentlichkeit wurde weitläufig das Projekt McPlus an den städtischen Kliniken erörtert. Der Geschäftsführer der HSK hat eine Firma gegründet, die unter demselben Namen eigentlich das gleiche Konzept wie die Kliniken selbst verfolgt. Der Aufsichtsrat hat die Namensgleichheit untersagt, dem Geschäftsführer  aber das Vertrauen ausgesprochen. Es wurde in der Presse gesagt, der Vertrag mit dem Geschäftsführer sei so abgefaßt, daß er dergleichen Aktivitäten zulasse. Doch stellen sich hier Fragen juristischer Art, die geklärt werden müssen. Laut GmbH-Gesetz macht sich ein Geschäftsführer strafbar, der ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis unbefugt verwendet. Ferner ist nach diesem Gesetz die Nebentätigkeit eines Geschäftsführers zugunsten eines Wettbewerbs unzulässig.

Der Ausschuß möge deshalb beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu erklären,

1) weshalb der zuständige Dezernent nicht die Namensgleichgleichheit, von der er doch wußte und die er „blöd“ nennt, nicht von Anfang an unterbunden hat;

2) inwiefern es gesichert ist, daß der Geschäftsführer bei der Organisation seiner Privatfirma nicht auf Informationen zurückgegriffen hat, die ihm durch seine Tätigkeit als Geschäftsführer zugänglich waren;

3) wieso hier eine Konkurrenzsituation ausgeschlossen wird, obwohl die Einkünfte, die von einer Privatfirma erwirtschaftet werden, den Kliniken zumindest teilweise verlorengehen müssen;

4) ob der Vertrag mit den Regelungen des GmbH-Gesetzes übereinstimmt oder über sie hinausgeht.

Beschluss:

McPlus an den HSK
Sitzung: 27.01.2009
09-F-07-0002
Beschluss-Nr. 0003
Einstimmig


HSK

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 28.04.2009

Betreff: HSK

Die unterschiedlichsten Meldungen in der Presse und die Stellungnahmen verschiedener Institutionen zum Thema Horst-Schmidt-Kliniken zeigen ein bestehendes Informationsdefizit auf.

Der Ausschuß möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. Auskunft zu geben zu der Veröffentlichung des Marburger Bundes vom 26.3.09, wonach Vertragsverletzungen seitens der HSK vorliegen (verspätete Bürgschaftsübernahme, Einbringung eines Grundstücks).
  2. darzulegen, welche Überlegungen und/oder Ergebnisse für einen Klinikverbund mittlerweile vorliegen (vgl. Frankfurter Rundschau 15.3.09), welche Risiken dabei bestehen, in welchen Größenordnungen Einsparungen zu erwarten sind und welche personellen Konsequenzen daraus folgen könnten.
  3. zu prüfen, ob die Zahl der hochbezahlten Geschäftsführer von 3 auf 2 vermindert werden kann.

Beschluss:

HSK
Sitzung: 28.04.2009
09-F-07-0012
Beschluss Nr. 0023

Der Antrag ist durch den mündlichen Bericht von Herrn Strehlau zur aktuellen Situation der Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken und die anschließende Aussprache erledigt.


Bodenbelastung im Bereich Goerdelerstraße

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 16. Juni 2009

Betreff: Bodenbelastung im Bereich Goerdelerstraße

Im Rahmen der Baumaßnahmen Anbindung der Goerdelerstraße an die Klarenthaler Straße hat sich, nachdem ein erstes Gutachten die Böden für unbelastet erklärt hat, durch ein zweites Gutachten herausgestellt, daß die Böden teilweise durch Blei und Arsen belastet sind und deshalb abgetragen werden müssen. Die Frage erhebt sich, ob Gesundheitsgefahren bestehen für die Gartennutzer in der Nähe der neuen Straße.

Der Ausschuß möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten darzulegen,

  1. ob die Bodenbelastung auch Gärten im Umfeld der geplanten Straße betrifft;
  2. wie der Magistrat in der Sache zu verfahren gedenkt, um alle Gesundheitsrisiken auszuschließen.

Beschluss:

Bodenbelastung im Bereich Goerdeler Straße
Sitzung: 26.06.2009
09-F-07-0019
Beschluss-Nr. 0098 (21.08.2009)
Der Magistrat wird gebeten darzulegen,

  1. ob die Bodenbelastung auch Gärten im Umfeld der geplanten Straße betrifft;
  2. wie der Magistrat in der Sache zu verfahren gedenkt, um alle Gesundheitsrisiken auszuschließen.

Zu Punkt 1.) :
Im Vorfeld der Baumaßnahme zur Anbindung der Goerdelerstraße an die Klarenthaler Straße wurde seitens des Tiefbauamtes ein Gutachten zur Baugrunderkundung, geotechnischer Beratung und abfallrechtlicher Untersuchung beauftragt. Dementsprechend beschränkt sich der Untersuchungsbereich auf den Verlauf der geplanten Straßen- und Kanaltrasse. Flächen im Umfeld wurden nicht untersucht. Analysen zur abfalltechnischen Einstufung des Aushubmaterials belegen für den gewachsenen Boden Schadstoffgehalte für Blei und Arsen, welche eine uneingeschränkte Wiederverwertung nicht zulassen, sodass diese über den Deponieweg einer geordneten Entsorgung zuzuführen sind. In Bezug auf den Wirkungspfad Boden – Mensch überschreiten lediglich zwei Proben den hier anzusetzenden Prüfwert der Bundes-Bodenschutzverordnung für Arsen (As = 50 mg/kg)  mit Gehalten von 70,2 mg/kg bzw. 86,0  mg/kg. Ob ähnliche Gehalte auch in Böden der benachbarten Kleingärten vorliegen kann aufgrund der derzeit vorliegenden Daten jedoch nicht beurteilt werden.

Zu Punkt 2.):
Um zu prüfen, ob eine – möglicherweise geogen bedingte – Arsenbelastung auch in den angrenzenden Gärten vorliegt, sind weitere umwelttechnische Untersuchungen erforderlich. Das Umweltamt der Landeshauptstadt Wiesbaden plant, diese in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt in absehbarer Zeit durchzuführen.
Ein umgehender Handlungsbedarf aufgrund der bislang festgestellten, relativ geringen Prüfwertüberschreitungen für Arsen besteht für die umliegenden Kleingärten derzeit nicht.   

Beschluss Nr. 0126
Der Bericht des Dezernates V vom 21.08.2009 wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der kurzfristigen Vorlage des Berichts besteht die Möglichkeit einer weiteren Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sauberkeit. Die Ausschussmitglieder werden gebeten einen eventuellen Bedarf rechtzeitig anzuzeigen.
einstimmig

 

   
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