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Anträge der BLW Fraktion im Gesundheitsausschuss
Ärztliche Versorgung in Altenheimen Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 12.06.2007 Betreff: Ärztliche Versorgung in Altenheimen Aufgrund eines Hinweises des VdK und von Rückfragen der BLW-Fraktion ist davon auszugehen, daß es in einigen, nicht allen Wiesbadener Altenheimen Schwierigkeiten mit der fachärztlichen Versorgung gibt. Der Ausschuß möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten
Beschluss: Ärztliche Versorgung in Altenheimen Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 26.02.2008 Betreff: Neophyten Einige der eingewanderten und eingeschleppten nicht heimischen Pflanzenarten, sog. „Neophyten“, stellen erhebliche Gesundheitsrisiken dar. Am bekanntesten ist wohl der Riesenbärenklau mit seinen Auswirkungen bei „direktem“ Kontakt. Derzeit breitet sich „invasiv“die Beifuß-Ambrosie aus, die als eines der stärksten Pollenallergene Mitteleuropas gilt. Die Pollen wirken wesentlich stärker als die von Gräsern und Bäumen und führen sehr häufig zu Asthma. In Teilen der Schweiz wurde deshalb schon eine Melde- und Bekämpfungspflicht eingeführt. Seitens des Hess. Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz liegt hierzu schon ein entsprechender Flyer vor. Der Gesundheitsausschuß möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
Beschluss: Neophyten Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 27.01.2009 Betreff: McPlus an den HSK In der Öffentlichkeit wurde weitläufig das Projekt McPlus an den städtischen Kliniken erörtert. Der Geschäftsführer der HSK hat eine Firma gegründet, die unter demselben Namen eigentlich das gleiche Konzept wie die Kliniken selbst verfolgt. Der Aufsichtsrat hat die Namensgleichheit untersagt, dem Geschäftsführer aber das Vertrauen ausgesprochen. Es wurde in der Presse gesagt, der Vertrag mit dem Geschäftsführer sei so abgefaßt, daß er dergleichen Aktivitäten zulasse. Doch stellen sich hier Fragen juristischer Art, die geklärt werden müssen. Laut GmbH-Gesetz macht sich ein Geschäftsführer strafbar, der ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis unbefugt verwendet. Ferner ist nach diesem Gesetz die Nebentätigkeit eines Geschäftsführers zugunsten eines Wettbewerbs unzulässig. Der Ausschuß möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu erklären, 1) weshalb der zuständige Dezernent nicht die Namensgleichgleichheit, von der er doch wußte und die er „blöd“ nennt, nicht von Anfang an unterbunden hat; 2) inwiefern es gesichert ist, daß der Geschäftsführer bei der Organisation seiner Privatfirma nicht auf Informationen zurückgegriffen hat, die ihm durch seine Tätigkeit als Geschäftsführer zugänglich waren; 3) wieso hier eine Konkurrenzsituation ausgeschlossen wird, obwohl die Einkünfte, die von einer Privatfirma erwirtschaftet werden, den Kliniken zumindest teilweise verlorengehen müssen; 4) ob der Vertrag mit den Regelungen des GmbH-Gesetzes übereinstimmt oder über sie hinausgeht. Beschluss: McPlus an den HSK Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 28.04.2009 Betreff: HSK Die unterschiedlichsten Meldungen in der Presse und die Stellungnahmen verschiedener Institutionen zum Thema Horst-Schmidt-Kliniken zeigen ein bestehendes Informationsdefizit auf. Der Ausschuß möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
Beschluss: HSK Der Antrag ist durch den mündlichen Bericht von Herrn Strehlau zur aktuellen Situation der Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken und die anschließende Aussprache erledigt. Bodenbelastung im Bereich Goerdelerstraße Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 16. Juni 2009 Betreff: Bodenbelastung im Bereich Goerdelerstraße Im Rahmen der Baumaßnahmen Anbindung der Goerdelerstraße an die Klarenthaler Straße hat sich, nachdem ein erstes Gutachten die Böden für unbelastet erklärt hat, durch ein zweites Gutachten herausgestellt, daß die Böden teilweise durch Blei und Arsen belastet sind und deshalb abgetragen werden müssen. Die Frage erhebt sich, ob Gesundheitsgefahren bestehen für die Gartennutzer in der Nähe der neuen Straße. Der Ausschuß möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen,
Beschluss: Bodenbelastung im Bereich Goerdeler Straße
Zu Punkt 1.) : Zu Punkt 2.): Beschluss Nr. 0126
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