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Anträge der BLW Fraktion in der Kurbetriebskommision

 

Transparenz der Entscheidungen der Kurbetriebskommission

Antrag der Fraktion Bürgerliste für die Sitzung der Kurbetriebskommission am 10.12.2008

Betreff: Transparenz der Entscheidungen der Kurbetriebskommission

Die Kurbetriebskommission tagt nichtöffentlich, das bedeutet aber nicht unbedingt, daß alle Tagesordnungspunkte vertraulich behandelt werden müssen. Die Kurbetriebe informieren ja selbst die Presse über wichtige Vorhaben etc. Um Transparenz herzustellen und eine öffentliche Diskussion zu ermöglichen, wäre es sinnvoll, bei den Tagesordnungspunkten im vorhinein klarzustellen, was wirklich vertraulich zu behandeln ist. Ein solches Verfahren entspricht auch der neueren Rechtsprechung. So hat das Verwaltungsgericht Regensburg in einer Entscheidung vom 2. 2. 2005 (Aktenzeichen RN 3 K 04.01408) im Fall von städtischen GmbHs entschieden, daß beim Spannungsverhältnis zwischen den betriebswirtschaftlichen Interessen und den  Allgemeinwohlwohlinteressen nicht zu Gunsten der einen oder der andern Seite entschieden werden dürfe. Im besonderen heißt es: „Erst recht muß die vorherige oder nachträgliche öffentliche Diskussion solcher Tagesordnungspunkte möglich sein, die zum Wohle des Unternehmens nicht zwingend der Verschwiegenheit bedürfen.“

Vor diesem Hintergrund möge die Kurbetriebskommission beschließen:

Am Anfang jeder Sitzung der Kurbetriebskommission wird festgestellt, im Zweifelsfall durch Beschluß der Kommission, welche Punkte der Tagesordnung als vertraulich zu behandeln sind und welche nicht.


BMW-Pavillon auf dem Bowling Green

Antrag der Fraktion Bürgerliste für die Sitzung der Kurbetriebskommission am 10.12.2008

Betreff: BMW-Pavillon auf dem Bowling Green

Der BMW-Pavillon auf dem Bowling Green war vom Denkmalschutz nicht genehmigt. Dennoch wurde behauptet, daß das Plazet des Denkmalschutzes vorliege. Zu der ganzen Angelegenheit stellen wir folgende Fragen:

1) Weshalb hat es seit Mai seitens der Zuständigen keine Nachfragen zum Denkmalschutz und keine Kontaktaufnahme mit dem Landeskonservator gegeben?

2) Wie ist es zu erklären, daß im Wiesbadener Kurier vom 4. 10. 2008 der zuständige Dezernent die offenbar mit den Tatsachen nicht übereinstimmende Auskunft gegeben hat, „selbstverständlich sei das Plazet des Stadtplanungsamtes eingeholt worden, das mit dem Denkmalschutz Rücksprache gehalten habe“?

3) Wie ist es weiter zu erklären, daß der Dezernent im Wiesbadener Kurier vom 11.10. 2008 im Widerspruch zu der vorigen Auskunft darlegte, der Pavillon sei als genehmigt zu betrachten, weil der Denkmalschutz nicht rechtzeitig widersprochen habe, obwohl es eine solche Fristsetzung nur bei Baugesuchen gemäß Baugesetzbuch, aber nicht bei denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen gibt?

4) Sind der Dezernent und der Kurdirektor bereit, der Kommission eine Zusicherung zu geben, daß sie sich in zukünftigen Fällen strikt an die Vorhaben des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Wiesbaden und der Landesbehörde für Denkmalpflege halten werden?


 

   
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