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Anträge der BLW Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung

 

Moritzstraße / Gerichtsgebäude

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2006

Betreff: Moritzstraße / Gerichtsgebäude

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

    Verhandlungen mit dem Land Hessen zu führen mit dem Ziel, daß die LHW die Verfügung über das Gerichtsareal an der Moritzstraße erhält,
  1. bis zum März 2007 ein schlüssiges Konzept für die Nutzung des Gerichtsgebäudes und seiner Umgebung vorzulegen,
  2. dabei für das Gerichtsgebäude zumindest teilweise eine öffentliche Nutzung vorzusehen, die Publikumsverkehr anzieht (z.B. Stadtarchiv / Sammlungen, Fernsehmuseum, Haus der Kunst oder Bürgerbüro),
  3. als Teil des Konzeptes zur Albrechtstraße hin eine Neubebauung (möglicherweise Wohnungen) vorzusehen, sowie eine unterirdische Quartiersgarage,
  4. das Konzept vor weiteren Planungsschritten der betroffenen Bevölkerung in einer Bürgerversammlung vorzustellen und mit ihr zu diskutieren.

Beschluss:

Moritzstraße/Gerichtsgebäude
Sitzung: 21.09.2006
06-F-07-0006
Der Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Moritzstraße/Gerichtsgebäude wurde in den zuständigen Ausschuss Planung, Bau und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss hat den Magistrat beauftragt, die Antragspunkte der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden umfassend zu beantworten.


Weihnachtshilfe für Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2006

Betreff: Weihnachtshilfe für Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Da mit der neuen Sozialgesetzgebung seit 2005 Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen die früher üblicherweise vom Land Hessen bezahlte Weihnachtshilfe von ca. 35 Euro nicht mehr erhalten, bezahlt die Stadt Wiesbaden, wie sie das schon Weihnachten 2005 getan hat, ab 2006 den Betrag an den in Wiesbaden betroffenen Personenkreis.

Beschluss:

Weihnachtshilfe für Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen
Sitzung: 21.09.2006
06-7-07-0005
Beschluss Nr. 0474

  1. Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 12.09.2006 betr.
    Weihnachtshilfe für Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen
    hat durch die in der heutigen Sitzung geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.
  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat (Dezernat V i.V.m. Dezernat III in der heutigen Sitzung zugesagt hat, eine entsprechende Sitzungsvorlage zu erstellen.

Integrationspolitik / Problem Parallelgesellschaft

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. November 2006

Betreff: Integrationspolitik / Problem Parallelgesellschaft

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung mißbilligt jedwede Form des religiös begründeten Extremismus, der sich gegen unsere Verfassung richtet. Sie erwartet, daß die Erklärung von Oberbürgermeister Diehl „Für fundamentalistische Gruppierungen, die eine Parallelgesellschaft errichten wollen, darf es in dieser Stadt keinen Raum geben“ in praktische Politik umgesetzt wird.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, daß der Verein Milli Görüs, der am Gräselberg ein Gebetszentrum einrichten will, laut den Verfassungsschutzberichten verschiedener Bundesländer verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, eine islamische Ordnung auf der Grundlage der Scharia anstrebt und nur nach außen sich bemüht, einen verfassungskonformen Eindruck zu erwecken.
  3. Der für Integration zuständige Dezernent wird aufgefordert, für die Wiesbadener Grundsätze zur Integration einen Passus zu erarbeiten, in welchem das Problem des religiösen Extremismus und der Parallelgesellschaft behandelt wird.

Beschluss:

Integrationspolitik/Problem Parallelgesellschaft
Sitzung: 16.11.06
06-F-07-0007
Beschluss Nr. 0567
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 07.11.2006 betr.
Integrationspolitik / Problem Parallelgesellschaft
hat durch die in der heutigen Sitzung geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.


Bebauungsplanänderung Kärntnerstraße

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. November 2006

Betreff: Bebauungsplanänderung Kärntnerstraße

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Für das Flurstück Gemarkung Biebrich, Flur 15, Flurstück 225/51, wird eine Änderung zu den dort derzeit geltenden Bebauungsplänen aufgestellt (Aufstellungsbeschluß). Es wird als Planungsziel angestrebt, den in der Vergangenheit gewachsenen Gebietscharakter zu erhalten sowie angemessen fortzuentwickeln. Das betreffende Flurstück wird als Fläche mit der ausdrücklichen Zweckbestimmung „Einzelhandel zur Deckung des täglichen Bedarfes“ ausgewiesen. Eine Einstufung als Sondergebiet in Sinne von § 11 Absatz 2 BauNVO (Ladengebiet) erscheint sinnvoll.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans, der den derzeit vorhandenen Baubestand sowie die bisherige Nutzung berücksichtigt, zur Beschlußfassung über das weitere Verfahren vorzulegen. Soweit eine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich sein sollte, ist ein entsprechender Änderungsentwurf zusammen mit dem Bebauungsplanentwurf vorzulegen.
  3. Für den betroffenen Planbereich wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB verhängt. Baugesuche sind im Sinne von § 15 BauGB vorerst zurück zu stellen.
  4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB ist alsbald durchzuführen.
  5. Vorstehende Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
  6. Der Magistrat wird ersucht, bereits erteilte Genehmigungen für den Bereich der Planänderung zu widerrufen beziehungsweise zurück zu nehmen, soweit dies aufgrund der gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Hierüber ist die Stadtverordnetenversammlung zeitnah in Kenntnis zu setzen. 

Begründung:

Der Geltungsbereich des jetzigen Aufstellungsbeschlusses ist baurechtlich beplanter Innenbereich. Gemäß der derzeit gültigen 1. Änderung zum Bebauungsplan „Gräselberg“ wird diese Fläche als „WA“ nach der BauNVO ausgewiesen. Auf dieser Fläche befand sich seit geraumer Zeit ein – baurechtlich zulässiger - Einzelhandelsmarkt zur Versorgung der näheren Umgebung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der betreffende Markt wurde vor einiger Zeit geschlossen, das vorhandene Gebäude steht momentan leer.

Die derzeitige Plansituation läßt für diese Fläche auch die rechtliche Möglichkeit einer abweichenden Nutzung zu. Tatsächlich wurde vor kurzem die Genehmigung für die für eine Nutzungsänderung hin zu einem Gebetsraum erteilt.

Aus städtebaulicher Sicht ist eine nahegelegene Einrichtung für die Versorgung der umliegenden Wohnbevölkerung mit den Gütern des täglichen Bedarfs unabdingbar. Entsprechende Flächen sind zu sichern. Zwar kommt die Errichtung eines anderen Einzelhandelsmarktes in der weiter gelegenen Umgebung des Aufstellungsbereichs diesem städtebaulichen Erfordernis entgegen, doch werden die bestehenden städtebaulichen Belang hierdurch nicht im ausreichenden Maße abgedeckt. Städteplanerische Maßnahmen sind daher notwendig.

Mit der verfolgten Änderung des Bebauungsplans kann erreicht werden, daß eine abweichende Nutzung grundsätzlich nicht mehr möglich wäre. Insoweit ist vor diesem veränderten Hintergrund mit der Neuansiedlung eines Einzelhandelsmarktes zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu rechnen, da das Objekt ansonsten überhaupt nicht genutzt werden könnte.

Die fachplanerische Aufgabe der Bebauungsplanänderung – gegebenenfalls auch einer Anpassung des Flächennutzungsplans - kann jedoch ausschließlich sinnvoll durch den Magistrat beziehungsweise dessen Hilfsorgane und Beauftragte erbracht werden. Insoweit ist der Magistrat mit der Vorlage eines entsprechenden Entwurfs zu beauftragen.

Wie die bereits erteilte Genehmigung zur Nutzungsänderung zeigt, besteht ein gewisser Handlungsbedarf dahin gehend, daß bis zum Inkrafttreten der Planänderung nicht Veränderungen vorgenommen werden können, die in der Folge nicht mehr reversibel wären. Vor diesem Hintergrund erscheint es als ausgesprochen sinnvoll, für den Planänderungsbereich eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen sowie etwaige Baugesuche im Sinne von § 15 BauGB vorerst zurück zu stellen. Dies würde zumindest zunächst die Erteilung weiterer Genehmigungen bezüglich einer Nutzungsänderung unterbinden.

Sollten derartige Vorhaben mit den planungsrechtlichen Vorgaben der Bebauungsplanänderung übereinstimmen, steht einer Genehmigung nach Abschluß des weiteren Verfahrens nichts im Wege, so daß den Betroffenen kein wesentlicher Schaden entstünde sondern lediglich bei den mit der weiteren Planung vereinbaren Vorhaben eine zeitliche Verzögerung einträte. Die nicht mit der weiteren Planung vereinbaren Vorhaben wären dann nicht mehr genehmigungsfähig, was allerdings auch aus planerischer Sicht so gewollt ist.

Die Verpflichtung zur Beteiligung der Bürgerschaft sowie zur ortsüblichen Bekanntmachung von Planbeschlüssen ergibt sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches.

Da eine Veränderungssperre jedoch gemäß § 14 Absatz 3 BauGB bereits baurechtlich genehmigte Vorhaben zunächst nicht berührt, erscheint es zudem zweckmäßig, bereits vorliegende Baugenehmigungen dahin gehend zu überprüfen, ob diese gegebenenfalls zurück genommen oder widerrufen werden können.

Die einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften eröffnen ausdrücklich die Möglichkeit der Rücknahme beziehungsweise des Widerrufs bereits erteilter Genehmigungen, insbesondere dann wenn diese mit der zwischenzeitlich geänderten Plansituation nicht mehr in Einklang stehen sollten.

Alleine mit diesem Mittel kann es letztendlich verhindert werden, daß Abweichungen von der geänderten Bebauungsplansituation aufgrund bereits zuvor erteilter Genehmigungen umgesetzt werden können. Ein hierfür erforderlicher Verwaltungsakt steht in der Zuständigkeit des Magistrats, der daher ersucht wird, mit Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung entsprechende Schritte in die Wege zu leiten.

Beschluss:

Bebauungsplanänderung Kärntnerstraße
Sitzung: 16.11.2006
06-F-07-0008
Beschluss Nr. 0568
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 07.11.2006 betr.
Bebauungsplanänderung Kärntnerstraße
hat durch die in der heutigen Sitzung geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.


Denkmalschutz

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2007

Betreff: Denkmalschutz

Angesichts der Bewerbung zum Weltkulturerbe und speziell zu den Feiern im „Jahr des Historismus“ stellt sich die Frage, wie es in Wiesbaden um den Denkmalschutz bestellt ist. Von Denkmalschützern sind Defizite ausgemacht worden. So gibt es keine systematische Aufstellung zu denkmalgeschützten Gebäuden im Besitz der Stadt, ihrem Zustand und den notwendigen Maßnahmen und auch keine weitreichende Planung mit Prioritätenliste. Die Mittel für die private Denkmalpflege sind von 150.000 € auf 8.000 € gekürzt worden. Dies ist ein besonders gravierendes Faktum, wenn man bedenkt, daß für die Feiern im „Jahr des Historismus“ mehrere hunderttausend Euro ausgegeben werden sollen. Es kann nicht sein, daß die Stadt sich für ihren historischen Baubestand feiert, aber zu seiner Erhaltung wenig tut.

Im Hinblick auf diese Problematik möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

  1. was er zu tun gedenkt, um den oben genannten Defiziten abzuhelfen,
  2. ob er vorhat, die Mittel für Denkmalschutz aufzustocken und wenn ja, in welchem Umfang.

Beschluss:

Denkmalschutz
Sitzung:08.02.07
07-F-07-0009

Beschluss Nr. 0064
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 16.01.2007 betr.
Denkmalschutz
hat durch die in der heutigen Sitzung geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.


Geplantes Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2007

Betreff: Geplantes Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich in der Sache geplantes Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue für ein Moratorium von drei Monaten aus. Sie bittet den Magistrat, in diesem Sinn auf den Aufsichtsrat von ESWE einzuwirken und in gleichem Sinn Gespräche mit den Zuständigen in Mainz zu führen.

Während des Moratoriums sollte geklärt werden,

  1. mit welchen Umweltbelastungen im Raum Wiesbaden und insgesamt zu rechnen ist;
  2. ob die Wirtschaftlichkeit des Projektes gewährleistet ist;
  3. wie sich das Kohlekraftwerk als Bau sich in seiner Umgebung am Rhein präsentiert und ob nicht wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein anderer Standort ins Auge gefaßt werden sollte;
  4. was es für Alternativen zu dem geplanten Kohlekraftwerk gibt und ob ein kleineres Kraftwerk womöglich sinnvoller wäre.

Beschluss:

Geplantes Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue
Sitzung: 08.02.2007
07-F-07-0010
Beschluss Nr. 0059
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 23.01.2007 betr.
Geplantes Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue
wird abgelehnt.


Gesamtkonzept für die Gestaltung des Platzes der Deutschen Einheit

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2007

Betreff: Gesamtkonzept für die Gestaltung des Platzes der Deutschen Einheit.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, möglichst bald ein Gesamtkonzept für die Gestaltung des Platzes der Deutschen Einheit vorzulegen. Durch diese Vorlage sollte Klarheit u.a. über die folgenden Punkte geschaffen werden:

  1. Was ist das Verhältnis von bebauten und von freien Flächen?
  2. Wie soll die Nutzung der vorgesehenen Gebäude aussehen?
  3. Wie soll erreicht werden, daß anstelle der jetzigen Notlösung ein gerahmter Platz mit besonderer Aufenthaltsqualität entsteht?
  4. Wie wird gesichert, daß die Planungen Polizeipräsidium und Sporthalle sich in das Platzbild organisch einfügen?
  5. Wie will die Verwaltung erreichen, daß die Architektur mehr bietet als monotone Glas- und Betonformationen?
  6. In welcher Weise ist die historische Bebauung in das Konzept eingebunden?
  7. In welcher Weise ist der Faulbrunnen in das Konzept einbezogen?

Beschluss:

Gesamtkonzept für die Gestaltung des Platzes der Deutschen Einheit
Sitzung: 15.03.2007
07-F-07-0015
Beschluss Nr. 0144
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 06.03.2007 betr.
Gesamtkonzept für die Gestaltung des Platzes der Deutschen Einheit
wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr überwiesen.


PPP-Projekte mit Bürgerbeteiligung

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2007

Betreff: PPP-Projekte mit Bürgerbeteiligung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, wie bei PPP-Projekten eine effektive Bürgerbeteiligung gesichert werden kann. Dabei ist u.a. darzulegen:

  1. wie die Bürger bei PPP-Projekten rechtzeitig eingebunden werden können, d.h. vor schwerwiegenden Vorentscheidungen und dem Eingehen finanzieller Verbindlichkeiten;
  2. wie der gesetzliche Auftrag, zu wichtigen Projekten Bürgerversammlungen abzuhalten, in der Weise wahrgenommen werden kann, daß die Bürger die Möglichkeit der Meinungskundgabe vor bindenden Entscheidungen haben;
  3. ob es möglich ist, Architekturwettbewerbe vom übrigen Verfahren abzutrennen und so wenigstens in diesem Punkt Transparenz mit öffentlicher Diskussion sicherzustellen und ob die Verwaltung eine solche Abtrennung des stadtplanerischen Verfahrens befürwortet.

Beschluss:

PPP-Projekte mit Bürgerbeteiligung
Sitzung: 15.03.07
07-F-07-0016
Beschluss Nr. 0136
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 06.03.2007 betr.
PPP-Projekte mit Bürgerbeteiligung
wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr überwiesen.

Ausschuss Planung Bau und Verkehr
Tagesordnung I Punkt 12 der öffentlichen Sitzung am 02.05.2007
Vorlage Nr. 07-F-07-0016
Beschluss Nr. 0077


Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, wie bei PPP-Projekten eine effektive Bürgerbeteiligung gesichert werden kann. Dabei ist u.a. darzulegen:

  1. wie die Bürger bei PPP-Projekten rechtzeitig eingebunden werden können, d.h. vor schwerwiegenden Vorentscheidungen und dem Eingehen finanzieller Verbindlichkeiten;
  2. wie der gesetzliche Auftrag, zu wichtigen Projekten Bürgerversammlungen abzuhalten, in der Weise wahrgenommen werden kann, daß die Bürger die Möglichkeit der Meinungskundgabe vor bindenden Entscheidungen haben;
  3. ob es möglich ist, Architekturwettbewerbe vom übrigen Verfahren abzutrennen und so wenigstens in diesem Punkt Transparenz mit öffentlicher Diskussion sicherzustellen und ob die Verwaltung eine solche Abtrennung des stadtplanerischen Verfahrens befürwortet.

 

Beschluss Nr. 0178
Auf Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr (Beschluss Nr. 0077 vom 02.05.2007) wird der Antrag der Bürgerliste Wiesbaden vom 06.03.2007 betr.
PPP-Projekte mit Bürgerbeteiligung
angenommen.


Alltags-Engel

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2007

Betreff: Alltags-Engel

Die Landeshauptstadt hat zusammen mit der Firma Randstadt das Projekt Alltags-Engel ins Leben gerufen. Einerseits sollen dadurch ältere Menschen gegen Stundenlohn unkonventionelle Hilfe bei Alltagsarbeiten gewährt, andererseits Arbeitslosen eine Chance zu arbeiten verschafft werden. Dieses Hilfsangebot ist offenbar sehr willkommen, allerdings gibt es eine Wartezeit von sechs Wochen, da laut Randstadt zu wenige Hilfskräfte zur Verfügung stehen. Diese Wartezeit schränkt die Effizienz der Organisation ein.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

  1. wie die bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt Alltags-Engel waren;
  2. woran genau es liegt, daß zu wenige Hilfskräfte zur Verfügung stehen;
  3. wie er gedenkt, zukünftig diesem Mangel abzuhelfen.

Beschluss:

Alltags-Engel
Sitzung: 10.5.2007: vertagt auf 28.6.2007
07-F-07-0023
Beschluss Nr. 0321

  1. Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 24.04.2007 betr.
    Alltags-Engel
    hat durch die in der heutigen Sitzung geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.
  2. Der Magistrat wird gebeten, die in der Sitzung genannten Zahlen der SPD-Stadtverordnetenfraktion direkt zuzuleiten.

Aus der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung:
Bürgermeister Dr. Müller berichtet ausführlich mündlich zu dem vorliegenden Antrag und sagt die Übersendung einer schriftlichen Zusammenfassung des Zahlenmaterials zu.
Der Änderungsantrag der SPD und der Hauptantrag sind nach Mitteilung der antragstellenden Fraktionen durch Aussprache erledigt, wenn der zugesagte Bericht nachgereicht wird.

- einstimmig –

Integrationsvertrag

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2007

Betreff: Integrationsvertrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Integrationsvereinbarung vorzulegen, über den mit  muslimischen Vereinen verhandelt wird;
  2. darzulegen, welche Kenntnisse er über die Tätigkeit dieser Vereine und ihren inneren Aufbau hat und wie er die Verläßlichkeit dieser Vertragspartner einschätzt;
  3. inwiefern der Vertrag, der durch den früheren Bundesrichter Dr. Jentsch vorgetragenen Auffassung gerecht wird, daß das Grundgesetz nicht zur Verfügung einer Gemeindeverwaltung stehe und also die Werteordnung des Grundgesetzes nicht durch einen Vertrag eingefordert werden könne.

Beschluss:

Integrationsvertrag
Sitzung: 10.05.2007
07-F-07-0024
Beschluss Nr. 0220
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 24.04.2007 betr.
Integrationsvertrag
wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration überwiesen.

Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung
und Integration
Punkt 7 der öffentlichen Sitzung am 19.06.2007
Beschluss Nr. 0056
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:
Der Antrag der Bürgerliste Wiesbaden vom 24.04.2007 betr.
Integrationsvertrag
hat durch die im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.


Gentechnikfreies Wiesbaden

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007

Betreff: Gentechnikfreies Wiesbaden

Vorbemerkung:
Über 70 % der Bürger sprechen sich gegen Gentechnik in Nahrungsmitteln aus.

Die in der Presse laufend veröffentlichten Negativereignisse in Anwendung und Forschung zeigen auf, daß auch die gesundheitlichen Risiken und Auswirkungen weder ausreichend erforscht noch einschätzbar oder beherrschbar sind. Unter juristischen Gesichtspunkten hat ein entsprechender Beschluß der Stadtverordnetenversammlung nur Einfluß auf städtische Flächen und die Anwendung seitens der Stadt Wiesbaden und deren Eigenbetriebe. Dennoch sollte auch hier ein Zeichen gesetzt werden, wie dies auch andere Städte und Gemeinden vollzogen haben (München, Bad Nauheim, Hohenstein usw.)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. die Stadt Wiesbaden verzichtet auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen / Produktionsmitteln und den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf den eigenen Flächen.
  2. die Stadt Wiesbaden läßt auf städtischen Flächen in der Eigenschaft als Verpächter keinen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Form von Saatgut, Pflanzen etc. zu.

Beschluss:

Gentechnikfreies Wiesbaden
Sitzung: 28.06.2007
07-F-07-0026

Änderungsantrag der Stadtverordnetenfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 28.06.2007

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

der Antrag wird wie folgt geändert:

1. unverändert

Absatz 2 wird gestrichen und ersetzt durch:

2. Neu: dass bei Neuverpachtungen städtischer Flächen mit den Pächtern ein Verbot vereinbart wird, gentechnisch veränderte Pflanzen oder Saat einzusetzen.

Beschluss Nr. 0324
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 04.06.2007 betr.
Gentechnikfreies Wiesbaden
wird in der Fassung des gemeinsamen Änderungsantrages der Stadtverordnetenfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 28.06.2007 angenommen:
Die Stadt Wiesbaden verzichtet auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen / Produktionsmitteln und den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf den eigenen Flächen.
Der Magistrat wird gebeten, bei Neuverpachtungen städtischer Flächen mit den Pächtern ein Verbot zu vereinbaren, gentechnisch veränderte Pflanzen oder Saat einzusetzen.


Landschaftsschutz

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. September 2007

Betreff: Landschaftsschutz

Vorbemerkung:
In Deutschland gibt es einen dramatischen Landschaftsverbrauch. In den letzten Jahren wurden täglich durchschnittlich 120 Hektar freies Land verbaut. Die Bundesregierung will diese Quote bis 2020 auf 30 Hektar reduzieren und erwartet dabei Unterstützung durch die Kommunen. Im Bundesnaturschutzgesetz §7 heißt es: „Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden“.
Wie hat sich die Landschaft auf Wiesbadener Gebiet entwickelt? Wie wird es in Zukunft weitergehen?

Im Hinblick auf diese Fragen möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten darzulegen,

  1. wie groß (in Hektar) der Landschaftsverbrauch im Wiesbadener Raum seit 2000 ist und wie er sich gemäß den städtischen Planungen entwickeln wird.
  2. ob und wenn ja, in welchem Ausmaß Flächen betroffen waren und werden,  die unter Landschaftsschutz-, bzw. Naturschutz stehen;
  3. wodurch die Kürzung der Haushaltsmittel für Landschaftspflegemaßnahmen von mehreren hunderttausend Euro gegenüber früher begründet ist und ob der Magistrat beabsichtigt, sie wieder auf das frühere Maß anzuheben;
  4. wie die Verwaltung gedenkt, bei der von der Bundesregierung angestrebten Reduzierung des Landschaftsverbrauchs mitzuwirken und die Forderung des Naturschutzgesetzes nach einem  pfleglichen Umgang mit der Landschaft zu erfüllen.

Beschluss:

Landschaftsschutz
Sitzung: 20.09.07
07-F-07-0030
Beschluss Nr. 0444
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 22.08.2007 betr.
Landschaftsschutz
wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die Ausschüsse für Umwelt und Sauberkeit und Planung, Bau und Verkehr überwiesen.


Ausschuss Umwelt und Sauberkeit:

Tagesordnung I Punkt 14 der öffentlichen Sitzung am 30. Oktober 2007

Beschluss Nr. 0192
Die Ziffern 2, 3 und 4 finden durch die  mündliche Berichterstattung des Magistrats (Herrn Mengden) in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sauberkeit ihre Erledigung.
Der Magistrat wird gebeten, den Flächenverbrauch in Wiesbaden seit 2000 darzulegen unter Berücksichtigung der Ausweisungen im Flächennutzungsplan.


Ausschuss Planung, Bau und Verkehr:

Tagesordnung I Punkt 9 der öffentlichen Sitzung am 06. November 2007

Beschluss Nr. 0233
Die Ziffern 2, 3 und 4 sind durch die Berichterstattung des Magistrats (Herrn Mengden) in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sauberkeit am 30.10.2007 erledigt.

Der Magistrat wird gebeten, den Flächenverbrauch in Wiesbaden seit 2000 darzulegen unter Berücksichtigung der Ausweisungen im Flächennutzungsplan.


Integrationsvertrag

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. November 2007

 Betreff: Integrationsvertrag

Im Auftrag der BLW-Fraktion hat der Verfassungsrechtler Dr. Markus Pöcker von der Goethe-Universität Frankfurt ein Rechtsgutachten zur Wiesbadener Integrationsvereinbarung verfaßt. Der Gutachter hat keine prinzipiellen rechtlichen Bedenken gegen die Vereinbarung als solche. Er kommt aber im Hinblick auf die Durchführung der Vereinbarung aus verfassungsrechtlicher Sicht zu dem Schluß, daß die Stadt im Hinblick auf die Erreichbarkeit des mit der Vereinbarung verfolgten Integrationszwecks jene Vereine, die in der Vergangenheit durch verfassungsfeindliche Aktivitäten aufgefallen sind, mit Blick darauf beobachten muß, ob sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß von diesen Vereinen keine solchen Aktivitäten (mehr) ausgehen, und daß die Stadt, solange solche Anhaltspunkte fehlen, keine Vorleistungen an diese Vereine erbringen darf (Finanzhilfen, „Imagepflege“). Beides folgt nach Auffassung des Gutachters aus dem staatskirchenrechtlichen Grundsatz der Parität.

Angesichts dieser rechtlichen Bewertung, die sich die BLW-Fraktion zu eigen macht, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten darzulegen,

  1. wie er gedenkt, die Einhaltung der Vereinbarung durch die muslimischen Gemeinden zu überwachen,
  2. wie festgestellt werden soll, ob sich die vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestufte Organisation Milli Görüs sich künftig verfassungskonform verhält,
  3. ob er bereit ist, sich den Rechtsstandpunkt des Gutachtens zu eigen zu machen, daß Leistungen an muslimische Vereine auf der Grundlage der Integrationsvereinbarung davon abhängig sind, daß sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß von diesen Vereinen keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten (mehr) ausgehen.

Beschluss:

Integrationsvertrag
Sitzung: 15.11.2007
07-F-07-0040
Beschluss Nr. 0548
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 18.10.2007 betr.
Integrationsvereinbarung
hat durch die in der heutigen Sitzung geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.


Denkmalschutzbeirat

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Februar 2008

 Betreff: Denkmalschutzbeirat

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, in Bälde den von §3 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (vom 05.09.1986) geforderten Denkmalschutzbeirat für die Landeshauptstadt Wiesbaden einzuberufen. Laut Gesetz soll er aus Sachverständigen bestehen, weisungsunabhängig sein und die Denkmalschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützen.

Beschluss:

Denkmalschutzbeirat
Sitzung: 14.02.2008
08-F-07-0003
Beschluss Nr. 0076
Der Antrag der Bürgerliste Wiesbaden vom 29.01.2008 betr.
Denkmalschutzbeirat
wird abgelehnt.


Weltkulturerbe

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.04.2008

 Betreff: Weltkulturerbe

Die Stadt Wiesbaden bewirbt sich um den Status Weltkulturerbe. Laut Dr. Birgitta Ringbeck, der Vertreterin der KMK beim Welterbe-Komitee, ist eine solche Bewerbung ein schwieriger, langwieriger und möglicherweise erfolgloser Prozeß (z.B. wurde Heidelberg nicht akzeptiert). Bei den Welterbestätten sind die europäischen Länder überrepräsentiert, deshalb erscheint es sinnvoll, sich bei einer Bewerbung mit andern Städten zu einer internationalen seriellen Nominierung zusammenzutun, z.B. mit andern Kurbädern. Das wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt die einzige Möglichkeit, relativ schnell in ein Auswahlverfahren zu kommen, denn die Tentativliste ist nach Auskunft von Dr. Ringbeck geschlossen und wird erst 2012 wieder geöffnet. Da typische historische Städtebilder beim Welterbe schon gut vertreten sind, ist es wichtig, für Wiesbaden eine entsprechende „Lücke“ zu finden und zu definieren. Eine wissenschaftlich wohlfundierte Darstellung ist dabei unabdingbar. Die Stadt Kassel, die sich auch bewirbt und bereits auf der gegenwärtig gültigen Tentativliste steht, hat vorgesehene Bauten gestrichen und ist eine „Selbstbindung“ für den Zeitraum der laufenden Bewerbung eingegangen, d.h. es soll vermieden  werden, daß Veränderungen stattfinden, die sich negativ auf die Bewerbung auswirken könnten. Die Deutsche Unesco-Kommission erwartet, daß Planungsvorhaben, die das Welterbe beeinträchtigen können, frühzeitig mit ihr abgestimmt werden. Der Welterberang kann auch wieder aberkannt werden, siehe die Kölner und die Dresdner Problematik. Da auch Kassel und Darmstadt im Rennen sind, muß geklärt werden, welche Prioritäten die Landesregierung setzt.

Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten auszuführen:

  1. was bisher konkret in Sachen Weltkulturerbe unternommen wurde und wie der Stand bei der Bewerbung ist;
  2. was für Aufgaben in Sachen Weltkulturerbe der Inhaber der dazu geschaffenen Stelle wahrnimmt und ob es dazu eine Stellenbeschreibung gibt;
  3. wie der Wiesbadener Denkmalschutz und der Landeskonservator in das Verfahren eingebunden sind;
  4. ob ein Zusammengehen mit andern Städten in einer „internationalen“ Bewerbung erwogen wird;
  5. ob die Stadt bereit ist, für die Zeit der Bewerbung eine „Selbstbindung“ wie die Stadt Kassel einzugehen und überhaupt ihre Bauvorhaben anhand der Weltkulturerbekriterien zu überprüfen, um die Bewerbung nicht zu gefährden;
  6. ob es Gespräche in der Sache mit der Landesregierung gegeben und ob diese sich positioniert hat und wenn ja, wie;
  7. wie der Magistrat die Chancen der Stadt Wiesbaden und den Zeitrahmen des Verfahrens einschätzt;
  8. ob der Magistrat bereit ist, in einer öffentlichen Veranstaltung zu diesem Thema in Zusammenarbeit mit Fachleuten den Bürgern die Weltkulturerbeproblematik zu erläutern.

Beschluss:

Weltkulturerbe
Sitzung: 30.04.2008
08-F-07-0018
Beschluss Nr. 0222
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 08.04.2008 betr.
Weltkulturerbe
wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule und Kultur überwiesen.

Ausschuss für Schule und Kultur
Tagesordnung I Punkt 1 der öffentlichen Sitzung am 14. August 2008
Beschluss Nr. 0107
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 08.04.2008 betr.
Weltkulturerbe
ist durch die Aussprache erledigt.
Die Angelegenheit wird erneut beraten, wenn die angekündigten Gutachten (von Prof. Hajos und Dr. Garrassé) zu einer bi- bzw. trinationalen Bewerbung vorliegen.


Sauberkeit in Wiesbaden

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.06.2008

Betreff: Sauberkeit in Wiesbaden

In einer Informationsschrift des Amts für Wahlen, Statistik und Stadtforschung aus dem Jahr 2007 wird eine Umfrage zur Sauberkeit  in 15 deutschen Städten einschließlich Wiesbaden wiedergegeben. Wie in allen andern Städten beurteilt eine Mehrheit der Befragten in Wiesbaden die Sauberkeit als eher gut oder sehr gut, über ein Drittel ist der gegenteiligen Meinung. Bei den negativen Einschätzungen wird Wiesbaden nur noch von Köln, Saarbrücken und (knapp) von Frankfurt übertroffen. Eine recht kleine Gruppe (17,7 %) beurteilt in Wiesbaden die Sauberkeit als sehr gut, eine Reihe von andern Städten erhält sehr viel bessere Werte, z. B Freiburg (37,6 %) und Stuttgart (33,4 %). Verbesserungen der Situation in Wiesbaden sind also durchaus wünschenswert. Wenn es auch Fortschritte etwa in der Innenstadt gibt, so bleiben doch Defizite in bestimmten Bezirken z.B. im Westend, in den Parks, an Haltestellen und bei spezifischen Verschmutzungsarten wie beim „Littering“ (Wegwerfen von Abfall), beim Hundedreck, beim illegalen Sprayen. Das Grundproblem liegt darin, daß auch bei regelmäßigen Reinigungen die Stadt nicht sauber gehalten werden kann, weil ein Teil der Bevölkerung sich nicht an die Regeln hält und so das Ergebnis von Reinigungsaktionen gleich wieder in Frage stellt.
Die Fraktion Bürgerliste hat eine Umfrage bei den Verwaltungen von 15 deutschen Großstädten sowie in Straßburg  zu deren Sauberkeitspolitik gemacht. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die zuständigen Behörden die Sauberkeitslage in der Regel als zufriedenstellend einschätzen; es wird aber eingeräumt, daß die Bevölkerung das kritischer sieht. Einige Städte wie Freiburg und Lübeck geben an, daß sie kaum Probleme mit der Sauberhaltung haben. Es existieren unterschiedliche Maßnahmenkataloge.
Überall scheint es funktionierende Reinigungsdienste zu geben. Diese kommen aber nicht so schnell nach, wie es nötig wäre. Die meisten Städte erheben für Verstöße Bußgelder, sind allerdings verschieden unnachgiebig bei deren Eintreibung. Die Verunreiniger  müssen in flagranti überführt werden. Wenn uniformierte Kräfte unterwegs sind, läßt sich niemand ertappen, Stuttgart hat ein solches Experiment gemacht. Die zivilen Ordnungskräfte haben es nicht leicht, sie müssen die Ordnungswidrigkeit beweisen und die Täter identifizieren. Diese sind oft uneinsichtig und beschimpfen die Ordnungskräfte, wenn sie nicht sogar handgreiflich werden. Hier sehen Verwaltungen eine Schwierigkeit. Die Stadt Frankfurt (mit einer schnellen Eingreiftruppe für mehr Sauberkeit und Zivilstreifen) geht inzwischen  streng gegen Verunreiniger vor, teilweise im 24-Stunden-Dienst.

Mögliche Maßnahmen bei zur Verbesserung der Sauberkeitslage:

  1. Prävention durch jugendpädagogische Programme (Mainz). Leitspruch: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ In Kindergärten und Grundschulklassen wird spielerisch das Thema Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit angesprochen, es gibt ein Computerspiel dazu. Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe besuchen die Schulen und erläutern ihre Arbeit. Straßburg praktiziert ähnliches.
  2. Beim „Littering“ scheint nur die rigorose Überprüfung durch Zivilstreifen zu helfen. In Straßburg ist jeweils ein Mitglied der Verwaltung mit einem Ordnungshüter in einer Doppelstreife unterwegs, so auch in Münster. Es erfolgt zunächst eine Belehrung, bei Uneinsichtigkeit die Verhängung des Bußgeldes. In Görlitz arbeitet eine Eingreiftruppe TOM (Taktische Operative Maßnahmen), die sich mit Alkoholkonsum von Jugendlichen, „Littering“ und Lärm in der Innenstadt befaßt. In Freiburg gibt es zwar keinen Ordnungsdienst, jedoch einen Scherben-Einsammler-Trupp. Thema Kippen: Frankfurt propagiert die Anschaffung kleiner tragbarer Aschenbecher, ähnlich Pillendosen, sie werden an Kiosken und in Geschäften verkauft.
  3. Verschmutzung durch Hundekot. Bereitstellung von Tüten, auch in Grünanlagen, plus Überwachung durch Ordnungskräfte sind die gängigen Vorgehensweisen dagegen. In Straßburg arbeitet die Verwaltung mit den Hundebesitzervereinen  zusammen. In Görlitz muß der Hundebesitzer eine geeignete Tüte mit sich führen, auch in Nürnberg existiert eine Hundetütenpflicht.
  4. Graffiti. Es gibt Städte, die angeben, damit kein großes Problem zu haben, so Augsburg, Bamberg, Görlitz,  Lübeck, Nürnberg. Einige  Städte stellen Freiflächen zum legalen Sprayen zur Verfügung, das wird anderswo kritisch gesehen, der Präventionsrat des Landes Hessen führt  gewichtige Gründe dagegen an. In einer Reihe von Städten wird die Bekämpfung von Graffiti als wichtige Aufgabe angegangen. Man hat eine Hotline eingerichtet und hält die schnelle Beseitigung für wichtig. In Freiburg müssen die Sprayer bei der Beseitigung mithelfen, in Mainz ist ein Anti-Graffiti-Mobil im Einsatz. München setzt auf innovative Möglichkeiten bei der Bekämpfung der „Graffiti-Kriminalität“, etwa auf das Anti-Graffiti-Mobil. In Frankfurt arbeitet ein „Bündnis gegen Graffiti“ sowie eine „AG Graffiti“ bei der dortigen Polizei, schon das Mitführen von Gegenständen zur Graffitiherstellung ist verboten, man geht rigoros gegen die Sprayerszene vor, Hausbesitzer, die Graffiti entfernen, erhalten Zuschüsse.

Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Sauberkeitslage in Wiesbaden weiter verbessert werden kann, dabei die in andern Städten angewandten Maßnahmen, soweit das noch nicht geschehen ist, zu berücksichtigen, so eine Zukunftsstrategie zu entwickeln und darüber der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

Beschluss:

Sauberkeit in Wiesbaden
Sitzung: 12.06.08
08-F-07-0021
Beschluss Nr. 0320
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 27.05.2008 betr.
Sauberkeit in Wiesbaden
hat durch die in der heutigen Sitzung geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.


Aufwertung der Gedenkstätte “Unter den Eichen”

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.08.2008

 Betreff: Aufwertung der Gedenkstätte “Unter den Eichen”

Vorbemerkung:

Im Gelände “Unter den Eichen”, hinter den Bauten der Fachhochschule Wiesbaden, befinden sich die letzten noch sichtbaren Reste des ehemaligen KZ-Außenkommandos des SS-Sonderlagers Hinzert. Dabei handelt es sich um einen 1944 errichteten Luftschutzbunker für das SS-Wachpersonal in dem seit 1991 eine sehenswerte Ausstellung zur Geschichte des Außenkommandos “Unter den Eichen” untergebracht ist. In diesem Lager, in dem überwiegend Häftlinge aus Luxemburg und den Niederlanden interniert und zu Bauarbeiten in Wiesbaden herangezogen wurden, kamen 1944 sechs luxemburgische Häftlinge bei einem alliierten Luftangriff ums Leben.
Vergleicht man das heutige Erscheinungsbild der Anlage und die kaum vorhandenen Wegweiser mit anderen Anlagen ergibt sich ein nicht zu übersehender Aufwertungsbedarf.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die Vorraussetzungen zu schaffen, daß ab dem Jahr 2009 die Gedenkstätte “Unter den Eichen” regelmäßig an einem Tag in der Woche für ca. 3 Stunden für die Öffentlichkeit geöffnet ist,
  2. das Umfeld der Gedenkstätte in einen gepflegteren Zustand zu versetzen,
  3. zu veranlassen, daß schon an den Kreuzungen Dürerplatz/Albrecht-Dürer-Straße und Platter Straße/Unter den Eichen mit Wegweisern auf die Stätte hingewiesen wird,
  4. dafür zu sorgen, die Gedenkstätte auch in den touristischen Stadtplänen auszuweisen,
  5. es langfristig zu ermöglichen, daß die sehr informative Ausstellung auch im Internet ‑ quasi mit einem Gang durch den Bunker - besucht werden kann.

Beschluss:

Aufwertung der Gedenkstätte „Unter den Eichen“
Sitzung: 28.08.08
08-F-07-0025
Beschluss Nr. 0417
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 05.08.2008 betr.
Aufwertung der Gedenkstätte „Unter den Eichen“
wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Schule und Kultur überwiesen.


Ausschuss für Schule und Kultur

Tagesordnung I Punkt 14 der öffentlichen Sitzung am 11. September 2008

Beschluss Nr. 0145
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Antrag wird (ergänzt um Punkt 6: „in ca. 1 Jahr ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen“) in dieser Form angenommen.


Bürgerbeteiligung bei PPP-Projekten

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.08.2008

 Betreff: Bürgerbeteiligung bei PPP-Projekten

Der Antrag der Fraktion Bürgerliste zur Erarbeitung eines Konzeptes für Bürgerbeteiligung bei PPP-Projekten vom 06.03.2007 wurde mit Beschluß Nr. 0136 in den Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr überwiesen, von diesem angenommen (02.05.2007) und in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.05.2007 mit Beschluß Nr. 0178 endgültig beschlossen. Laut § 39, Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der LH Wiesbaden erwartet die Stadtverordnetenversammlung in solchen Fällen innerhalb von 6 Monaten einen Sachstandbericht des Magistrats.
Da diese Frist weit überschritten ist, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, in dieser Sache in der nächstfolgenden Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

Beschluss:

Bürgerbeteiligung bei PPP-Projekten
Sitzung: 28.08.2008
08-F-07-0026
Beschluss Nr. 0418
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 05.08.2008 betr.
Bürgerbeteiligung bei PPP-Projekten
wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr überwiesen.

Ausschuss Planung, Bau und Verkehr
Tagesordnung I Punkt 9 der öffentlichen Sitzung am 16. September 2008
Beschluss Nr. 0234
Prof. Dr. Pös sagt zu, dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung ( 4.11.2008 ) einen schriftlichen Bericht vorzulegen.


Mehr Transparenz in städtischen Betrieben

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2008

Betreff: Mehr Transparenz in städtischen Betrieben

Die Finanzkrise im allgemeinen und in Wiesbaden speziell die Auseinandersetzung um das Kohlekraftwerk haben deutlich gemacht, daß der Einfluß der Gemeindevertretung und damit auch der Steuerzahler auf die Entscheidungsgremien städtischer Gesellschaften verstärkt werden muß, um die Kontrollmöglichkeiten zu erweitern. Das Urteil des VHG Kasse weist in diese Richtung. Auch der Oberbürgermeister hat sich in diesem Sinne geäußert:  Unternehmensgründungen würden in der letzten Zeit als GmbHs durchgeführt, um dort von städtischer Seite stärker Einfluß ausüben zu können.

Zur besseren Kontrolle gehört auch die größere Transparenz bei den Entscheidungen der zuständigen Gremien, ob es nun GmbHs oder Eigenbetriebe sind. Vertreter der Stadt in Aufsichtsorganen müssen die Möglichkeit haben, wichtige Fragen der Unternehmenspolitik öffentlich zur Diskussion zu stellen. Das ist aber kaum möglich, wenn bei allen Tagespunkten und Entscheidungen ein Geheimhaltungsgebot besteht. Dies wird ja auch oft von offizieller Seite nicht strikt gehandhabt, wenn es beispielsweise um die Unterrichtung der Presse geht.

Um mehr Transparenz herzustellen, sollten Tagesordnungen in den Aufsichtsgremien städtischer Betriebe so gestaltet werden, daß bei den jeweiligen Punkten zwischen öffentlich und vertraulich unterschieden wird. Ein solches Verfahren entspricht der neueren Rechtsprechung. So hat das Verwaltungsgericht Regensburg in einer Entscheidung vom 2. 2. 2005 (Aktenzeichen RN 3 K 04.01408) im Fall von städtischen GmbHs entschieden, daß beim Spannungsverhältnis zwischen den betriebswirtschaftlichen Interessen und den Allgemeinwohlwohlinteressen nicht zu Gunsten der einen oder der andern Seite entschieden werden dürfe. Im besonderen heißt es: „Erst recht muß die vorherige oder nachträgliche öffentliche Diskussion solcher Tagesordnungspunkte möglich sein, die zum Wohle des Unternehmens nicht zwingend der Verschwiegenheit bedürfen.“

Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung  beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

1) ein Konzept zu mehr Transparenz in den Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften vorzulegen und dabei die Möglichkeit einer Einteilung von Tagesordnungspunkten in vertraulich und nicht vertraulich zu berücksichtigen;

2) in diesem Zusammenhang dazulegen, wie ein solches Konzept möglichst rasch in die Geschäftsordnungen städtischer Betriebe integriert werden kann.

Beschluss:

Mehr Transparenz in städtischen Betrieben
Sitzung: 13.11.2008
08-F-07-0029
Beschluss Nr. 0576
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 10.10.2008 betr.
Mehr Transparenz in städtischen Betrieben
wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ältestenausschuss überwiesen.


Einhaltung der Denkmalschutzgesetze

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.02.2009

 Betreff:  Einhaltung der Denkmalschutzgesetze

Das Hessische Denkmalschutzgesetz sowie die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Landesamt für Denkmalpflege machen Vorgaben u.a. für den Umgang mit geschützten Einzeldenkmälern wie z.B. den historischen Parkanlagen und Plätzen. Das Genehmigungsverfahren ist klar geregelt und erfordert einen schriftlichen Antrag und eine Zustimmung in schriftlicher Form. Der Magistrat ist nicht allein zuständig, das Landesamt darf nicht übergangen werden.

In der letzten Zeit hat es mehrere Fälle gegeben, in denen von seiten der Landeshauptstadt Wiesbaden die denkmalschützerischen Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Genehmigungen wurden nicht in der vorgeschriebenen Form, zu spät oder gar nicht eingeholt. Für den BMW-Pavillon z.B. hat der Landeskonservator keine Zustimmung gegeben. Von den Bürgern der Kommune wird verlangt, daß sie sich strikt an die Gesetze halten, dies sollte deshalb auch für die Verwaltung eine Selbstverständlichkeit sein.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

1) Angaben dazu zu machen, wie er in Zukunft die Denkmalschutzgesetze und die Verwaltungsvereinbarung besonders auch im Bereich Kurbetriebe umzusetzen gedenkt;

2) dafür zu sorgen, daß in der Verwaltungspraxis die denkmalschützerischen Vorgaben automatisch mit berücksichtigt werden.

Beschluss:

Einhaltung der Denkmalschutzgesetze
Sitzung: 12.02.2009
09-F-07-0006
Beschluss Nr. 0080
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 19.01.2009 betr.
Einhaltung Denkmalschutzgesetze
hat durch die in der heutigen Sitzung geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.


Ortskerne Wiesbadener Vororte

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2009

 Betreff: Ortskerne Wiesbadener Vororte

Die Zahl der Läden und Dienstleistungseinrichtungen in den alten Ortskernen Wiesbadener Vororte nimmt ab. Dadurch wird das Leben besonders der älteren Bürgerinnen und Bürger, die hier wohnen und wenig mobil sind, erschwert. Beispiel Auringen: Durch die Eröffnung eines neuen Laden- und Dienstleistungscenters am Ortsrand droht eine weitere Reduzierung des Angebots im Kern des Ortes. So soll der noch verbliebene Servicepunkt der Wiesbadener Volksbank geschlossen werden. Eine Initiative von Geschäftsleuten und Anwohnern hat mehrere hundert Unterschriften gegen diese Schließung gesammelt. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl der Läden auf zwei verringert, auch die Zahl der Briefkästen ist reduziert worden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten darzulegen:

  1. ob es Überlegungen gibt, wie der Verödung von Ortskernen entgegengetreten werden kann;
  2. ob der Magistrat, im besonderen Fall von Auringen, bereit ist mit den Zuständigen in der Wiesbadener Volksbank ein Gespräch zu führen zum Zwecke der Erhaltung des Servicepunkts in der Ortsmitte.

Beschluss:

Ortskerne Wiesbadener Vororte
Sitzung: 26.03.09
09-F-07-0010
Beschluss Nr. 0159
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 05.03.2009 betr.
Ortskerne Wiesbadener Vororte
wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr überwiesen.


Ausschuss Planung, Bau und Verkehr:

Tagesordnung I Punkt 11 der öffentlichen Sitzung am 05. Mai 2009

Beschluss Nr. 0093
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 5.3.2009 ist durch den mündlichen Bericht des Magistrats und die anschließende Aussprache in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 5.5.2009 erledigt.


Neuorganisation Ausländerbeirat

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2009

Betreff: Neuorganisation Ausländerbeirat

In Deutschland gibt es gegenwärtig eine Diskussion, wie zeitgemäß Ausländerbeiräte in ihrer bisherigen Organisationsform sind. Anlaß dazu ist einerseits die äußerst niedrige Wahlbeteiligung, andererseits eine zu einseitige Besetzung der Beiräte. Einige Städte haben deshalb Auswahlverfahren und Zusammensetzung ihres Ausländerbeirates  neu geregelt. Da im nächsten Jahr in Wiesbaden Wahlen zum Ausländerbeirat stattfinden, scheint der Zeitpunkt gekommen, sich Gedanken zu machen über eine zeitgemäße und funktionsgerechte Vertretung der hier lebenden Ausländer.
Wie in andern Städten ist in Wiesbaden die Wahlbeteiligung mit 9,4% sehr niedrig. Im hiesigen Beirat haben die türkischen und arabischen Vertreter eine Mehrheit von ca. 80%, während der Anteil dieser Gruppen an der ausländischen Bevölkerung Wiesbadens bei unter 30% liegt. Andere Gruppen sind demnach nicht ausreichend repräsentiert. Der Wiesbadener Ausländerbeirat ist mit 31 Mitgliedern überdimensioniert (durchschnittliche Zahl gewählter Mitglieder in vergleichbaren deutschen Großstädten: 17). Auch der Etat dieses Beirates liegt mit 291.494 Euro weit über dem Durchschnitt (27.000 Euro). Dazu kommt ein Mangel an Transparenz gerade bei den Finanzmitteln, von Aufwandsentschädigungen und Unterstützungsgeldern an Vereine abgesehen ist nicht klar, wofür genau die dem Beirat zur Verfügung stehenden Summen ausgegeben werden. Schließlich ist nicht akzeptabel, daß der Beirat jährlich mehrere tausend Euro an die vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestufte Gruppierung Milli Görüs überweist.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, unter der Berücksichtigung der Praxis in vergleichbaren deutschen Städten ein neues zeitgemäßes Konzept für den Ausländerbeirat zu erarbeiten, welches eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Herkunftsregionen gewährleistet, und dieses Konzept rechtzeitig vor den nächsten Ausländerbeiratswahlen vorzustellen.

Beschluss:

Neuorganisation Ausländerbeirat
Sitzung: 14.05.2009
09-F-07-0017
Beschluss Nr. 0260
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 05.05.2009 betr.
Neuorganisation Ausländerbeirat
wird abgelehnt.


Änderung von Gesellschaftsverträgen zur Herstellung von mehr Transparenz in städtischen Betrieben

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2009

Betreff: Änderung von Gesellschaftsverträgen zur Herstellung von mehr Transparenz in städtischen Betrieben

Der Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zu mehr Transparenz in städtischen Betrieben vom 13.11.2008 ist mehrfach im Ältestenausschuß besprochen worden und es liegen gutachterliche Stellungnahmen dazu vor. Die rechtlichen Fragen sind geklärt, es kann jetzt ein Schritt zu der so notwendigen Transparenz in städtischen Betrieben gemacht werden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. bis zur Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept zu mehr Transparenz in städtischen Betrieben zu erarbeiten, unter Berücksichtigung des Rahmens, den die Urteile des Verwaltungsgerichts Regensburg von 2005 und des Oberverwaltungsgerichts München von 2006 für solche Maßnahmen vorgegeben haben;
  2. ebenfalls bis zur Novembersitzung einen praktikablen Vorschlag vorzulegen, wie die Sitzung der Aufsichtsgremien von Eigenbetrieben transparent gestaltet werden können, und dabei zu prüfen, ob die Tagesordnung dieser Gremien nach denselben Kriterien wie die der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse in öffentlich und nichtöffentlich unterteilt werden kann.

Beschluss:

Änderung von Gesellschaftsverträgen zur Herstellung von mehr Transparenz
in städtischen Betrieben
Sitzung: 17.09.09
09-F-07-0024

Beschluss Nr. 0491
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 20.08.2009 betr.

Änderung von Gesellschaftsverträgen zur Herstellung
von mehr Transparenz in städtischen Betrieben

wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ältestenausschuss überwiesen.


Akteneinsicht zu dem Projekt Dernsche Höfe

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2009

Betreff: Akteneinsicht zu dem Projekt Dernsche Höfe

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Gemäß §50 Abs. 2 HGO wird ein Akteneinsichtsausschuß gebildet der prüfen soll, was das Stadtplanungsamt, die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege im Vorfeld zu dem Projekt Dernsche Höfe schriftlich geäußert haben.

Als Akteneinsichtsausschuß wird der Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr bestimmt.

Beschluss:

Akteneinsicht zu dem Projekt Dernsche Höfe
Sitzung: 17.09.09
09-F-07-0023
Beschluss Nr. 0494
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 20.08.2009 betr.
Akteneinsicht zu dem Projekt Dernsche Höfe
wird angenommen.


Stadtmuseum

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2009

Betreff: Stadtmuseum                  
NEUFASSUNG  am 23.11.2009

Der geplante Bau eines Stadtmuseums hat sich in unvertretbarer Weise verteuert. Die Einsparungsvorschläge der Dezernentin kommen nicht wesentlich unter eine Bausumme von 30 Millionen Euro und bringen am Baukörper gravierende Verschlechterungen. In der Kommunalpolitik herrscht eine gewisse Ratlosigkeit: man will das Stadtmuseum, aber eben nicht für diesen Preis. Andererseits gibt es in der Bevölkerung starken Widerstand gegen das Projekt, der sich einerseits gegen die hohen Kosten, andererseits aber auch gegen die Architektur richtet. Viele Bürger sind der Meinung, daß das Geld besser für Schulerneuerungen ausgegeben werden sollte. Bei einem so wichtigen und so umstrittenen Projekt wäre es ratsam, das Votum der Bürgerschaft einzuholen.

Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten:

  1. durch eine Befragung das Votum der Wiesbadener Bürger zum Stadtmuseum in der jetzt vorgesehenen Form einzuholen, um dann über die Weiterverfolgung des Projektes zu entscheiden;
  2. Alternativen zum Neubau eines Stadtmuseums zu prüfen, speziell die Frage zu klären, ob das Stadtmuseum in der leerstehenden Mauritius-Galerie untergebracht werden könnte.

Beschluss:

Stadtmuseum
Sitzung: 17.12.2009
09-F-07-0029
Beschluss Nr. 0641
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 27.10.2009 betr. Stadtmuseum wird abgelehnt.


Finanzielle Unterstützung für das "Bündnis für eine kohlekraftwerksfreie Region Mainz Wiesbaden e.V."

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.02.2010

Betreff:       Finanzielle Unterstützung für das "Bündnis für eine kohlekraftwerksfreie Region Mainz Wiesbaden e.V."

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue gehen weiter. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat die KMW lediglich erklärt die Bauarbeiten ruhen lassen zu wollen. Letztendlich ist das Projekt wegen nicht gesicherter Finanzierung auf Eis gelegt. Aus diesen Gründen werden weiterhin finanzielle Mittel für die juristische Arbeit des Bündnisses benötigt.

Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Die LH Wiesbaden unterstützt das "Bündnis für eine kohlekraftwerksfreie Region Mainz Wiesbaden e.V." bei den gerichtlichen Verfahren gegen den Bau eines Kohlekraftwerks auf der Ingelheimer Aue mit einer Spende von 10.000 Euro.

Beschluss:

Finanzielle Unterstützung für das „Bündnis für eine kohlekraftwerksfreie Region
Mainz Wiesbaden e.V.
Sitzung: 11.02.2010
10-F-07-0001
Beschluss Nr. 0082
Aus der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung:
einstimmig angenommen gegen die Stimmen der FDP


Reduzierung der Zahl der Gemeindevertreter gem. § 38 Hessische Gemeindeordnung

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.02.2010

Betreff: Änderung der Hauptsatzung der LH Wiesbaden vom 01.04.1969 in der derzeit gültigen Fassung: Reduzierung der Zahl der Gemeindevertreter gem. § 38 Hessische Gemeindeordnung

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 01.04.1969 in der derzeit gültigen Fassung wird wie folgt ergänzt:

Nach § 9 "Haushaltswirtschaft" wird als neuer § 10 eingefügt:

§ 10
In Abweichung von § 38 Abs. 1 HGO, wonach auf Grund der Einwohnerzahl der Landeshauptstadt Wiesbaden die Zahl der Gemeindevertreter festgelegt ist, wird gem. § 38 Abs. 2 HGO mit Wirkung ab der nächsten Wahlzeit die Zahl der Gemeindevertreter auf die nach § 38 Abs. 1 HGO für die nächst niedrigere Größengruppe maßgebliche Zahl festgelegt.

Der bisherige § 10 "Inkrafttreten" wird § 11.

Beschluss:

Änderung der Hauptsatzung der LH Wiesbaden vom 01.04.1969 in der derzeit gültigen Fassung: Reduzierung der Zahl der Gemeindevertreter gem. § 38 Hessische Gemeindeordnung
Sitzung: 11.02.2010
10-F-07-0005
Beschluss Nr. 0073
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 19.01.2010 betr.

Änderung der Hauptsatzung der LH Wiesbaden vom 01.04.1969
in derzeit gültigen Fassung: Reduzierung der Zahl der Gemeindevertreter
gem. § 38 Hessische Gemeindeordnung

wird abgelehnt.


Walkmühle

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010

Betreff: Walkmühle

Die Walkmühle bedarf dringend einer fachmännischen Sanierung. Ein Antrag der Jamaika-Koalition zu diesem Thema wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juli 2009 gestellt und angenommen. Seit Herbst letzten Jahres liegen zwei Konzepte vor, eines vom Künstlerverein Walkmühle und eines von einem hiesigen Investor. Prüfung und Vergleich der Konzepte wurden mehrfach angekündigt, bisher ist aber nichts über Ergebnisse verlautet.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, über die beiden Konzepte für die Sanierung der Walkmühle zu berichten und darzulegen, wie er in der Sache vorzugehen gedenkt.

Beschluss:

Walkmühle
Sitzung: 25.03.2010
10-F-07-0014
Beschluss Nr. 0165
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 05.03.2010 betr.
Walkmühle
wird zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr überwiesen.

Ausschuss Planung, Bau und Verkehr (Sitzung: 27.04.2010):
Walkmühle
Beschluss Nr. 0096

  1. Der mündliche Sachstandsbericht von Herrn Subtil (Dezernat I ) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Es wird angeregt, nach Vorliegen der beiden Konzepte ggf. eine gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss für Schule und Kultur vorzusehen.

Denkmalgeschützte Parks

Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2010

Betreff: Denkmalgeschützte Parks

Wiesbaden besitzt eine Reihe denkmalgeschützter Parks, die immer mehr als Eventflächen genutzt und dadurch überbeansprucht werden, mit der Folge nachhaltiger Schäden. Der Sachverständige Peter Jordan aus Aschaffenburg hat das für den Warmen Damm dargetan. Nicht für alle Parks liegen Pflegewerke vor, und wo eines vorliegt, wird es nicht konsequent umgesetzt. Ein wirksamer Schutz der Parkanlagen müßte im Sinne einer Kommunalpolitik sein, die den Wert des historischen Erbes erkennt.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. einen Rahmenplan zur Erhaltung der denkmalgeschützten Parks zu erarbeiten;
  2. die Verträglichkeit von Events in Parks zu überprüfen und im besonderen darzutun, ob der Warme Damm in Zukunft von Veranstaltungen wie Wilhelmstraßenfest, Herbstmarkt und Eiszeit freigehalten werden kann;
  3. die Abfassung von Pflegewerken für alle denkmalgeschützte Parks und die Durchsetzung der darin geforderten Maßnahmen zu betreiben.

Beschluss:

Denkmalgeschützte Parks
Sitzung: 06.05.2010
10-F-07-0016
Beschluss Nr. 0245
Der Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bürgerliste Wiesbaden vom 26.04.2010 betr.
Denkmalgeschützte Parks
hat durch die in der heutigen Sitzung geführte Aussprache seine Erledigung gefunden.

Stv. Tollebeek beantragt, den Antrag als durch Aussprache für erledigt zu erklären.

 

   
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